Einrichtungen Räumlichkeiten:
- Die Möglichkeit eines unterbrechungsfreien Betriebs des Geschäfts von 08.00 bis 23.00 Uhr (mögliche spätere Stunden, je nach Standort).
- Lagerfläche von 600 bis 1200 m2.
- Die Verkaufshalle besteht nicht aus mehr als 2 Räumen. Deckenhöhe ab 4 m, Stromversorgung mindestens 40 kW, Beleuchtung der Anlage mindestens 400 Lux, Verfügbarkeit von Wasser (kalt und heiß) und Abwasser.
- Verfügbarkeit von 2 oder 3 Eingängen: Haupt- (für Kunden) und Verladung mit der Möglichkeit, sich mit Lastwagen zu nähern und Waren zu entladen (Waren werden hauptsächlich mit Lastwagen geliefert), Notausgang.
- Gleichmäßige Böden auf einer Ebene, staubfrei, waschbar, halten einer Belastung von 3 Tonnen / m2 (Marmorfliesen / Betonböden mit Polymerbeschichtung / Betonböden mit Belag) auf der gesamten Oberfläche der gewerblichen Einrichtung stand. Mindestens 5 Jahre Garantie auf die Böden.
- Wände, Decken und Säulen im Einkaufszentrum sind hell gestrichen.
- Die Dacheindeckung ist unempfindlich gegen Niederschläge.
- Heizung der Anlage, Temperatur im Winter nicht niedriger als + 18 ° C, im Sommer nicht höher als + 22 ° C.
- Möglichkeit, eine Kühlkamera mit Abmessungen von 8% -10% aus dem Lagerbereich zu platzieren.
- Anpassung der Anlage an Brandschutzanforderungen, Vorhandensein eines Brandalarms (mit einem Zertifikat einer spezialisierten Organisation) usw.
- Die gewerbliche Einrichtung verfügt über einen Diebstahlalarm. Es ist möglich, eine Verbindung zu einem zentralen Sicherheitsposten und einem Panikknopf herzustellen.
- Zwangslüftung, Klimaanlage mit einer Deckenhöhe von weniger als 6 Metern und einer Deckenhöhe von mehr als 6 Metern gemäß dem von den Parteien vereinbarten Temperaturregime.
- Vorraum für Kunden und im Empfangsbereich mit thermischem Vorhang.
- Industrietor im Warenentladebereich.
- Die Rampe zum Entladen von Waren muss auf gleicher Höhe mit dem Boden im Geschäft sein. Über der Rampe sollte sich ein Dach befinden, mindestens 4,5 m, eine Beleuchtung für das nächtliche Entladen, die Größe der Rampe 4 × 4 m.
Standortanforderungen:
- Lage in und in der Nähe von Orten, in der Nähe von stark befahrenen öffentlichen Straßen, in der ersten Zeile.
- Bequemer Zugang zur gewerblichen Einrichtung für Lastkraftwagen (LKWs) und einfache Zufahrtsstraßen.
- Die gewerbliche Einrichtung sollte sich nicht in eingezäunten Bereichen mit separatem Eingang (geschlossene Stützpunkte, Stützpunkte usw.) sowie in einem Umkreis von etwa 50 m von Kindergärten, Schulen, Einrichtungen für Minderjährige, Waisenhäusern und ernüchternden Einrichtungen befinden Zentren, heilige Gebäude und Friedhöfe, Bahnhöfe und Bushaltestellen.
Andere Voraussetzungen:
- Möglichkeit, jeden Tag 1-2 Stunden vor Schließung des Geschäfts einen Bareinzugsvertrag abzuschließen.
- Möglichkeit, das Telefon und das Internet zu verbinden.
- Der Zweck der Einrichtung sollte dem Einzelhandelsverkauf entsprechen.
- Dokumente, die zum Abschluss eines Mietvertrags erforderlich sind (Eigentumsbescheinigung und andere).
Gesprächspartner:
Jacek Trzaskowski, e-mail: j.trzaskowski@vollmart24.com, tel. +48 603 555 346